Herzlich willkommen im DKSB: Neuer Vorstand
Wir freuen uns, dass wir einen neuen Vorstand haben! Das neue Team ist vielseitig und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Wolf Bunk
Familientherapeut, Dipl. Sozialarbeiter
Vorsitzender
Melanie Kraschutzki
Fachkraft Frühe Hilfen
stellvertretende Vorsitzende
Bozana Starcevic
Dipl. Pädagogin
Schatzmeisterin
Miriam Kahn
Erziehungswissenschaftlerin
Beisitzerin
Vanessa Starcevic
Studentin
Beisitzerin
Der DKSB OV Hildesheim e.V. wird von einem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand geführt. Dieser ist für die Schaffung und Sicherung der Rahmenbedingungen verantwortlich, die zur Erfüllung der praktischen Arbeit in den Projekten und der Kindertagesstätte erforderlich sind.
Vorstand i. S. d. § 26 BGB sind die/der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und die Schatzmeisterin/der Schatzmeister. Sie bilden den geschäftsführenden Vorstand.
Das Ehrenamt und die Anerkennung
Nach geläufiger Definition versteht man unter der Ausübung eines Ehrenamtes „die freiwillige und unentgeltliche Arbeit zu Gunsten Dritter, die im organisierten Rahmen stattfindet.“
Die Übernahme eines Ehrenamtes oder die Ausübung bürgerschaftlichen Engagements bildet eine Chance für jeden einzelnen und eröffnet die Möglichkeit, sich einzumischen und mitzugestalten. Es ist nicht nur Hilfe für andere, sondern bedeutet auch persönliche Weiterentwicklung. Das Ehrenamt ist gewissermaßen das Ideal einer Arbeit, die ihren Lohn in sich selbst trägt. Überdies fördert das Ehrenamt unsere gegenwärtig noch nicht über die Maßen ausgeprägte Sozialkultur.
Es bildet aber auch ein Gestaltungselement für die berufsbegleitende und nachberufliche Lebensphase. Wichtige Motive dafür sind sicherlich die Möglichkeit, im Austausch zu bleiben, Know-how weiterzugeben, gebraucht zu werden und nicht zuletzt Wertschätzung und damit Anerkennung zu erfahren.
Der Begriff der Anerkennung ist Grundlage für die Philosophie Immanuel Kants. Der wollte in seinem kategorischen Imperativ aus dem Jahre 1788 mit der Formulierung „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“, zum Ausdruck bringen, dass es darauf ankommt, den eigenen Willen mit dem der anderen Menschen in Einklang zu bringen. Daraus erwächst der Anspruch auf gegenseitige Achtung und Anerkennung als Grundlage des Gesetzes..
Kontakt: über Geschäftsstelle
Tel. 05121-510294