Herzlich willkommen im DKSB: Neuer Vorstand

Wir freuen uns, dass wir einen neuen Vorstand haben! Das neue Team ist vielseitig und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.


Wolf Bunk

Familientherapeut, Dipl. Sozialarbeiter
Vorsitzender


Melanie Kraschutzki

Fachkraft Frühe Hilfen
stellvertretende Vorsitzende


Bozana Starcevic

Dipl. Pädagogin
Schatzmeisterin


Miriam Kahn

Erziehungswissenschaftlerin
Beisitzerin


Vanessa Starcevic

Studentin
Beisitzerin

Der DKSB OV Hildesheim e.V. wird von einem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand geführt. Dieser ist für die Schaffung und Sicherung der Rahmenbedingungen verantwortlich, die zur Erfüllung der praktischen Arbeit in den Projekten und der Kindertagesstätte erforderlich sind.

Vorstand i. S. d. § 26 BGB sind die/der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und die Schatzmeisterin/der Schatzmeister. Sie bilden den geschäftsführenden Vorstand.

Das Ehrenamt und die Anerkennung

Nach geläufiger Definition versteht man unter der Ausübung eines Ehrenamtes „die freiwillige und unentgeltliche Arbeit zu Gunsten Dritter, die im organisierten Rahmen stattfindet.“
Die Übernahme eines Ehrenamtes oder die Ausübung bürgerschaftlichen Engagements bildet eine Chance für jeden einzelnen und eröffnet die Möglichkeit, sich einzumischen und mitzugestalten. Es ist nicht nur Hilfe für andere, sondern bedeutet auch persönliche Weiterentwicklung. Das Ehrenamt ist gewissermaßen das Ideal einer Arbeit, die ihren Lohn in sich selbst trägt. Überdies fördert das Ehrenamt unsere gegenwärtig noch nicht über die Maßen ausgeprägte Sozialkultur.
Es bildet aber auch ein Gestaltungselement für die berufsbegleitende und nachberufliche Lebensphase. Wichtige Motive dafür sind sicherlich die Möglichkeit, im Austausch zu bleiben, Know-how weiterzugeben, gebraucht zu werden und nicht zuletzt Wertschätzung und damit Anerkennung zu erfahren.

Der Begriff der Anerkennung ist Grundlage für die Philosophie Immanuel Kants. Der wollte in seinem kategorischen Imperativ aus dem Jahre 1788 mit der Formulierung „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“, zum Ausdruck bringen, dass es darauf ankommt, den eigenen Willen mit dem der anderen Menschen in Einklang zu bringen. Daraus erwächst der Anspruch auf gegenseitige Achtung und Anerkennung als Grundlage des Gesetzes..

Kontakt: über Geschäftsstelle

Tel. 05121-510294

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